Dänemark lockert Arbeitserlaubnisbestimmungen für 16 Nicht-EU-Länder
Der am Freitag vorgestellte Plan der dänischen Regierung könnte das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Dänemark für Personen aus 16 Nicht-EU-Ländern vereinfachen. Die Regierung wird diese Initiative voraussichtlich am Montag offiziell vorstellen. Ziel ist es, die Zahl ausländischer Arbeitskräfte durch die Lockerung der geltenden Anforderungen für eine Arbeitserlaubnis zu erhöhen. Drei Koalitionsparteien haben sich auf den Plan geeinigt, der sich auf das „Lohngrenzen“-System konzentriert und eine Gehaltsschwelle für die Erteilung einer dänischen Arbeitserlaubnis festlegt.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Vereinbarung ist die vorgeschlagene Senkung der Mindestgehaltsanforderung im Rahmen des dänischen Lohngrenzensystems. Derzeit müssen Antragsteller für eine Arbeitserlaubnis ein gültiges Stellenangebot eines dänischen Unternehmens vorlegen, das ein Mindestjahresgehalt von 514.000 Kronen (ca. 44.000 Euro) erfüllt. Der neue Plan sieht vor, diese Schwelle auf 300.000 Kronen (ca. 26.000 Euro) pro Jahr zu senken.
Diese Änderung könnte die Vielfalt der für ausländische Arbeitnehmer zugänglichen Stellen und Branchen auf dem dänischen Arbeitsmarkt erheblich erweitern, da sie die Einstellung von Bewerbern aus Niedriglohnsektoren ermöglicht. Wichtig ist jedoch, dass diese reduzierte Gehaltsgrenze nur für Staatsangehörige der 16 genannten Nicht-EU-Länder gilt.
Die folgenden 16 Länder sind von der Vereinbarung betroffen:
USA
Vereinigtes Königreich
Singapur
China
Japan
Australien
Kanada
Indien
Brasilien
Malaysia
Montenegro
Serbien
Nordmazedonien
Albanien
Ukraine
Moldawien
Erwähnenswert ist auch, dass Bürger aus EU-Ländern keine Arbeitserlaubnis benötigen, um in Dänemark zu arbeiten.