Japan will die Einrichtung eines Nationalen Nachrichtendienstes beschleunigen
Um die Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung und -analyse zu stärken, planen die japanische Regierung und die regierende Partei die Einrichtung eines „Nationalen Nachrichtendienstes“ bereits im Fiskaljahr 2026. Dieser soll als Kommandozentrale für die Zusammenführung der von verschiedenen Ministerien und Behörden gesammelten Informationen und deren Weiterleitung an das Büro des Premierministers dienen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird 2026 dem Parlament vorgelegt.
Derzeit sind die nachrichtendienstlichen Aktivitäten in Japan auf mehrere Behörden verteilt, darunter das Kabinettsbüro für Nachrichtendienste und Forschung (im Kabinettssekretariat), das Internationale Koordinierungsbüro für Nachrichtendienste (im Außenministerium), das Hauptquartier der Nachrichtendienste (im Verteidigungsministerium) und relevante Abteilungen der Nationalen Polizeibehörde. Obwohl diese Behörden dem 2014 gegründeten Nationalen Sicherheitssekretariat bei Bedarf Informationen liefern, fehlt der japanischen Regierung seit Langem ein einheitlicher Mechanismus zur effektiven Integration der nachrichtendienstlichen Aktivitäten.
Der Nationale Nachrichtendienst wird auf derselben Ebene wie das Nationale Sicherheitssekretariat (NSS) angesiedelt sein, das als politische Kommandozentrale für Diplomatie und nationale Sicherheit dient. Unter der Leitung des Premierministers wird er sich auf die Stärkung des Nachrichtendienstes konzentrieren.
Die Gründung des Nationalen Nachrichtendienstes ist eine Reaktion auf die zunehmenden Forderungen in Japan nach Gegenmaßnahmen gegen ausländische Spionagemächte. Zu den Herausforderungen zählen die Verbreitung von Desinformation und Falschinformationen durch die Regierung im Internet sowie die Einmischung in Wahlen.
Japan muss die Rolle seiner Nachrichtendienstzentrale stärken und die Informationsbeschaffungs- und Analysestellen verschiedener Ministerien und Behörden zentralisieren, um eine einheitliche Steuerung zu gewährleisten.
Der erste Schritt ist die Stärkung des Kabinettsbüros für Nachrichtendienste und Forschung. Es soll ein System etabliert werden, in dem das Nationale Sicherheitssekretariat (NSS) für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständig ist, während der Nationale Nachrichtendienst (NIS) als Kommandozentrale für die Nachrichtendienste fungiert. Der NIS wird von einem neu ernannten Direktor geleitet.
Das Nationale Sicherheitssekretariat fungiert als Sekretariat des Nationalen Sicherheitsrats (NSC). Der vom Premierminister geleitete NSC ist für die Überprüfung wichtiger Sicherheitspolitiken zuständig. Zukünftig soll außerdem ein Nationaler Nachrichtendienstrat eingerichtet werden, der die für die Politikgestaltung des Premierministers relevanten Informationen sammeln soll.