Japan führt Verbrauchsteuerpflicht für grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen wie Temu ein

Die japanische Regierung und die regierende Partei haben begonnen, die Richtlinien für Käufe aus dem Ausland über grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen anzupassen. Große Plattformen müssen künftig die Verbrauchsteuer entrichten. Auch kleinere grenzüberschreitende Transaktionen unter 10.000 Yen (ca. 454 Yuan), die bisher steuerfrei waren, werden künftig der Verbrauchsteuer unterliegen. Diese Maßnahme soll dem derzeitigen Überfluss billiger Waren auf den japanischen Markt über chinesisch finanzierte E-Commerce-Plattformen entgegenwirken.

Auf einer Sitzung des Steuerausschusses der Liberaldemokratischen Partei am 26. November schlug die japanische Regierung diese Steuerreform vor und plant, sie in den Entwurf der Steuerreform 2026 aufzunehmen, der noch in diesem Jahr erstellt werden soll.

Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass E-Commerce-Plattformen mit einem Jahresumsatz von über 5 Milliarden Yen Steuern zahlen müssen. Es wird erwartet, dass Plattformen wie Temu und SHEIN aus China sowie Qoo10 (betrieben von eBay in den USA) künftig besteuert werden. Verbraucher, die über diese Plattformen importierte Waren unter 10.000 Yen erwerben, verlieren die bisherige Steuerbefreiung und müssen die japanische Verbrauchssteuer entrichten. Dies bedeutet eine Preiserhöhung von etwa 10 %.

Aktuell sind importierte Waren in Japan mit einem steuerpflichtigen Wert unter 10.000 Yen von der Verbrauchssteuer befreit. Diese Regelung gilt auch für Online-Shops, die Waren aus dem Ausland verkaufen. Dies ist einer der Gründe, warum chinesisch finanzierte E-Commerce-Plattformen Waren zu niedrigen Preisen anbieten können. Japanische Einzelhändler, die gesetzlich zur Zahlung aller Steuern verpflichtet sind, geraten dadurch in einen Wettbewerbsnachteil.

Nach der aktuellen Regelung unterliegen importierte Waren mit einem Wert über 10.000 Yen der Verbrauchssteuer. Händler auf den Plattformen sind verpflichtet, die Verbrauchssteuer von den Verbrauchern einzuziehen und an die Regierung abzuführen. Berichten zufolge ist Steuerhinterziehung durch Händler auf grenzüberschreitenden E-Commerce-Plattformen jedoch keine Seltenheit.